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AGB der Firma Beer
Beer Energien GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
1. Geltungsbereich, Gerichtsstand, Allgemeines
(1)Allen Angeboten sowie Lieferungen/Leistungen einschließlich  Produktempfehlungen, Beratungs- und Dienstleistungen liegen  ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde,  gegenüber Kaufleuten gelten sie auch für alle zukünftigen Geschäfte  zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf  die AGB bedarf. Ergänzende, diese AGB abändernde individuelle  Vereinbarungen gehen diesen AGB-Bestimmungen vor.
(2)Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des  Vertragspartners werden nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn wir in  deren Kenntnis unsere Lieferung bzw. Leistung vorbehaltlos durchführen,  es sei denn, dass wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich  zustimmen.
(3)Bei Kaufleuten oder Personen gemäß § 38 Abs. 1 ZPO ist Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand.
(4)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des  UN-Kaufrechts. Ergänzend gelten die „Incoterms“ in der jeweils neuesten  Fassung.
(5)Ist der Käufer Kaufmann, ist Erfüllungsort Nürnberg, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
2. Vertragsabschluss, Lieferstörungen
(1)Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.
(2)Der Vertrag wird geschlossen, indem wir die  Bestellung des Kunden annehmen, dies erfolgt durch unsere ausdrückliche  Erklärung, durch Vereinbarung eines Liefertermins, durch Belieferung  oder Ausführung des Auftrags. Unsere Rechnungsstellung gilt zugleich als  schriftliche Auftragsbestätigung. Gegenüber Kaufleuten sind mündliche,  auch telefonische Vertragsergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden nur  gültig, soweit wir sie schriftlich bestätigen.
(3)Der Vertragsschluss erfolgt unter dem  Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere  Zulieferer, dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht  von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten  Deckungsgeschäfts und einer bei normal voraussehbarem Geschäftsverlauf  ausreichenden rechtzeitigen Eigenbevorratung. Eine dauerhafte  unverschuldete Betriebsstörung durch kriegerische oder terroristische  Ereignisse, höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung, Transportstörung,  EDV-Ausfall, Rohstoffmangel bei unseren Vorlieferanten oder  Energiemangel wie insbesondere Stromausfall, sowie staatliche Maßnahmen  oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigt uns  zur Vereinbarung von verspäteten Lieferungen, Kürzung der Liefermenge  oder Teillieferungen. Soweit das für uns oder für unseren Kunden nach  jeweils eigener angemessener Entscheidung nicht zumutbar ist, können wir  oder unser Kunde während der Dauer der Auswirkung der Störung von noch  nicht erfüllten Verträgen zurücktreten, bei Verträgen über mehrere  Teillieferungen besteht dieses Rücktrittsrecht nur für Teillieferungen,  die von der Störung betroffen sind. Bei Rücktritt oder Kürzung der  Liefermenge wird die evtl. schon vorgeleistete Gegenleistung  unverzüglich zurückerstattet. Schadensersatzansprüche oder sonstige  Ansprüche wegen des Rücktritts, der Kürzung der Liefermenge, der  Teillieferung oder der Lieferverzögerung sind wechselseitig  ausgeschlossen. Der Kunde wird über diese dauerhafte Betriebsstörung und  Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
3. Beschaffenheit der Ware oder Leistung
(1)Die Beschaffenheit der gelieferten Ware  entspricht den DIN-Normen. Die in unserer Auftragsbestätigung  mitgeteilte Beschaffenheit legt die Eigenschaft der Ware bzw. der  Leistung abschließend fest. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen, die  bei Waren der gleichen Art üblich sind, sind zulässig. Alle Muster- und  Analysedaten, Leistungsbeschreibungen, Produktspezifikationen oder  Werbehinweise sind nicht hinsichtlich der einzelnen Werte verbindlich  sondern als Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der  Ware zu verstehen und stellen keine Übernahme einer Garantie oder  Zusicherung einer Eigenschaft im Rechtssinne dar, soweit dies nicht  ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich erklärt worden ist.
(2)Bei der Inhaltsmenge in Litern, die auf von  uns verkauften Gebinden angegeben ist, handelt es sich um die  Inhaltsmenge, die anhand der Dichte des jeweiligen Produktes bei 15°C  Produkttemperatur ermittelt ist. Bei Inhaltsangaben in kg handelt es  sich um das tatsächliche Netto-Füllgewicht.
(3)Bei der Kessel- oder Tankwagenbelieferung  erfolgt die Feststellung der gelieferten Menge durch die geeichte  Messvorrichtung des Kessel- oder Tankwagens, bei Heizöl, Benzin und  Dieseltemperatur kompensiert auf der Basis von 15 °Celsius.
4. Preise, Preisanpassungen
(1)Verbrauchern gegenüber nennen wir  Bruttopreise und Endpreise inklusive aller Steuern und Nebenkosten,  anderen Kunden gegenüber gilt: Soweit nicht anders vereinbart, gelten  unsere Preise netto, nach dem am Versand-/ Liefertage geltenden Preis.
(2)Es gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte  Kaufpreis pro Mengeneinheit, Abrechnungsbasis ist die tatsächlich  gelieferte Menge, aber wenn die gelieferte Menge um mehr als 10 Prozent  geringer ist als die bestellte Menge, behalten wir uns eine angemessene  Preisanpassung vor.
5. Lieferung
(1)Sofern nichts anderes vereinbart ist,  gilt eine Lieferfrist von 20 Arbeitstagen ab Vertragsschluss, als  Arbeitstage gelten Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage. Die  Vereinbarung eines Liefertermins innerhalb dieser Lieferfrist dient  unserer Tourenplanung, Änderungen z.B. wegen Erkrankung von Personal  oder wegen Ausfällen im Fuhrpark können kurzfristig erforderlich werden,  für die Einhaltung von Lieferterminen haften wir daher nur bei  ausdrücklicher und schriftlicher Zusicherung als Fixtermin.  Unverbindliche Ankündigungen eines Liefertermins gelten nicht als  Zusicherung.
(2)Wir sind auf Anfrage zu Teillieferungen und  –leistungen berechtigt, wenn der Käufer uns nicht mitteilt, dass dies  für ihn nicht zumutbar ist.
(3)Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die  Ware nur für den vorgesehenen steuer- und zollrechtlich zulässigen  Zweck verwendet wird. Er haftet ohne Verschulden für Steuer- und  Zollabgaben, die wir aufgrund bestimmungswidriger Verwendung der Waren  bezahlen müssen.
(4)Ist der Käufer Unternehmer, und ist nichts  anderes vereinbart, dann gelten für ihn die Regelungen in diesem Absatz:  Erfüllungsort ist das Auslieferungslager/Werk und die Gefahr des  zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht auf den Käufer  über, sobald die Ware die Lieferstelle verlässt bzw. an die den  Transport ausführende Person übergeben wird oder zwecks Versand unser  Lager verlassen hat; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung oder bei  Lieferung „frei Haus“. Unsere Lieferpflicht ist mit Warenübergabe an den  Spediteur/Frachtführer erfüllt. Im Falle der Versandverzögerung auf  Wunsch des Käufers geht die Gefahr mit durch uns erfolgter Meldung der  Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wenn nichts anderes vereinbart  ist, bestimmen wir unter Berücksichtigung der angemessenen und uns  bekannten Käuferinteressen Beförderungsart, -weg und Transportmittel.  Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers werden wir die Lieferung durch  eine Transportversicherung eindecken; die Kosten hierfür trägt der  Käufer. Vom Käufer veranlasste Mehrkosten für Versandweg/Versandart  gehen zu dessen Lasten. Bei Annahmeverzug des Käufers können wir die  betreffenden Mengen auf seine Gefahr und Kosten einlagern und  einschließlich aller Nebenkosten als geliefert in Rechnung stellen, vom  Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.
6. Transportmittel und –behälter, Leihgebinde, Lagerbehälter
(1)Die Übereinstimmung mit gesetzlichen  Vorschriften und die Mängelfreiheit seiner Tanks, Behälter, Zuleitungen  oder Befüllanschlüsse etc. ist Verantwortlichkeit des Käufers. Wir  führen vor der Befüllung bzw. vor Transport oder Versand keine  technische Überprüfung durch, sondern nur eine Inaugenscheinnahme auf  offensichtliche Mängel im Rahmen unserer gesetzlichen Sorgfaltspflicht.  Wenn wir dabei sicherheitsrelevante Mängel feststellen, führen wir keine  Befüllung und keinen Transport bzw. Versand durch.
(2)Wir haften nicht für Verunreinigungen der  Ware oder für sonstige Schäden, die durch unsaubere Transportbehälter  des Kunden oder Tanks des Käufers oder deren sonstige mangelhafte  Beschaffenheit entstehen, oder durch Vermischung unserer Ware mit  Bestandsware des Käufers.
(3)Wir sind nicht verpflichtet, die Marken- und  Sortenreinheit des Tankinhalts zu untersuchen, jedoch befugt, die  Qualitätsreinheit mit Zustimmung des Kunden durch Anbringen von  Markenplomben abzusichern.
(4)Im Falle eines Überfüllschadens von uns  eingeleitete Maßnahmen zur Schadensbegrenzung oder -beseitigung stellen  kein Anerkenntnis einer Eintrittspflicht dar.
(5)Für Kaufleute gilt: Hat der Käufer  Transportmittel oder –behälter zu stellen, so hat er diese auf eigene  Gefahr termingerecht sowie fracht- und spesenfrei an die vereinbarte  Füllstelle zu senden. Beschädigte Transportmittel und –behälter können  wir an den Käufer auf dessen Gefahr und Kosten zurücksenden und  stattdessen gemietete oder eigene Transportmittel und –behälter gegen  angemessene Gebühr zur Verfügung stellen und versenden.
(6)Soweit der Käufer Unternehmer ist, haften wir  nicht für Überfüllungs-, Vermischungs- oder sonstige Schäden, die durch  von uns eingeschaltete Transportführer verursacht werden, sondern  eventuelle Ansprüche richten sich direkt gegen diese.
(7)Leihgebinde und Gebinde von uns oder  Vorlieferanten dürfen vom Käufer nicht wiederbefüllt werden,  insbesondere nicht mit Wettbewerbsprodukten oder zum Zwecke des  Wiederverkaufs. Ist der Käufer selbst Wiederverkäufer, so hat er seinen  Kunden eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen. Verletzt der  Käufer eine der vorgenannten Pflichten, so hat er uns von allen  Ansprüchen Dritter freizustellen.
(8)Der Käufer ist verpflichtet, unsere  Leihgebinde nach Verbrauch der gelieferten Ware unverzüglich  zurückzugeben. Die Gebinde müssen restentleert und frei von Fremdstoffen  sein, und unbeschädigt sowie verschlossen übergeben bzw. zum Versand  bereitgestellt werden. Wir sind berechtigt, mit dem Käufer einen Termin  oder eine Frist für die Rückgabe von Gebinden zu vereinbaren. Gibt der  Käufer ihm leihweise überlassene Gebinde bis zum Ablauftermin nicht  zurück, sind wir berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
(9)Erfolgt die Lieferung in Einweg-Gebinden,  gehen diese in das Eigentum des Käufers über, unbeschadet von  gesetzlichen Rücknahmepflichten.
7. Mitwirkungspflichten des Käufers
(1)Bei Anlieferung ist der Käufer  verpflichtet, freien Zugang zu Lagerräumen und Tankvorrichtungen zu  gewährleisten. Er ist aufgrund geltender Gesetze verpflichtet, für den  vorschriftsgemäßen Zustand seiner Lagervorrichtungen und Tanks Sorge zu  tragen, diese laufend auf sichtbare Schäden zu kontrollieren sowie ihre  Funktionsfähigkeit und Sicherheit fachkundig zu überwachen. Er ist  insbesondere verpflichtet, für die einwandfreie Funktionsfähigkeit eines  installierten Grenzwertgebers Sorge zu tragen. Er hat ihm bekannte  Störungen unverzüglich, jedenfalls vor Start des Einfüllvorgangs  mitzuteilen.
(2)Für Kaufleute gilt: Der Käufer hat uns vor  Beginn des Einfüllvorgangs die Art und Qualität des früheren Inhaltes  eines Behältnisses und die Menge rückständiger Tankinhalte mitzuteilen.  Dies gilt insbesondere hinsichtlich etwaiger rückständiger Inhalte, die  atypisch sind, so dass wir mit ihnen nicht zu rechnen brauchen und die  zu Gasbildungen führen oder Explosionsgefahren herbeiführen können.
(3)Verletzt der Käufer diese Pflichten, so hat  er uns den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen und uns ggf. von  etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen. Bei einem  Mitverschulden wird der Schaden anteilig getragen, es gelten die Regeln  des § 254 BGB.
8. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1)Sofern nichts anderes vereinbart ist,  sind Zahlungen unverzüglich nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten.  Wird eine Frist als Zahlungsziel vereinbart, so beginnt die Frist mit  dem Liefertag zu laufen.
(2)Unsere Auslieferungsfahrer sind zum Rechnungsinkasso berechtigt und bevollmächtigt.
(3)Wir behalten uns die Ablehnung von Schecks  vor. Deren Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Anfallende Spesen  und Provisionen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
(4)Nach Mahnung, oder spätestens nach Ablauf  einer Frist von 30 Tagen ab Lieferung, kommt der Käufer in  Zahlungsverzug. Kommt der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise  in Verzug, sind wir berechtigt, die weitere Belieferung von beidseits  noch nicht voll erfüllten Verträgen von Vorkasse / Sicherheitsleistungen  abhängig zu machen, nach angemessener Fristsetzung von diesen Verträgen  zurückzutreten und insoweit Schadenersatz zu verlangen. Für Unternehmer  gilt zusätzlich: Bei Zahlungsverzug werden alle uns gegenüber  bestehenden Zahlungsverpflichtungen sofort fällig.
(5)Wenn der Käufer nicht ausdrücklich bei der  Zahlung etwas anderes bestimmt, sind wir berechtigt, Zahlungen nach  unserer Wahl zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Käufers und/oder  Kosten und/oder Zinsen anzurechnen, wir werden den Käufer über die Art  der Verrechnung informieren.
(6)Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haften bei Heizöllieferung an den gemeinsamen Haushalt einzeln als Gesamtschuldner.
9. Eigentumsvorbehalt
(1)Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zu deren vollständiger Bezahlung vor.
(2)Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung  der von uns gelieferten Ware mit Waren des Käufers erwerben wir an der  neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des anteiligen Wertes der von uns  gelieferten Ware zum Wert der übrigen Ware.
(3)Der Käufer ist verpflichtet, uns jeden  Zugriff Dritter auf die Ware, bspw. durch Pfändung oder etwaige  Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.  Wird die Vorbehaltsware durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter oder  in sonstiger Weise gefährdet, hat uns der Käufer unverzüglich zu  unterrichten und die zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen  Unterlagen zu übergeben.
(4)Bei Zahlungsverzug oder sonstigem  vertragswidrigen Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, vomVertrag  zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Die  Vereinnahmung der Vorbehaltsware gilt als Ausübung des Rücktrittsrechts.
(5)Ist der Käufer Unternehmer gilt zusätzlich:  Die Vorbehaltsware ist vom Käufer mit kaufmännischer Sorgfalt zu  verwahren / zu behandeln. Sie darf nur im ordnungsgemäßen  Geschäftsverkehr veräußert, nicht aber verpfändet oder  sicherungsübereignet werden. Der Käufer ist zur Verarbeitung oder  Veräußerung/Verwendung der Vorbehaltsware nur berechtigt, solange er  nicht in Verzug ist. Wird die Ware vor vollständiger Zahlung weiter  veräußert oder entsteht dem Käufer aus einem sonstigen Rechtsgrund bzgl.  der Vorbehaltsware eine Forderung, so tritt der Käufer diese bereits  jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.  Der Käufer ist in diesem Fall bis auf Widerruf berechtigt, die an uns  abgetretene Forderung in seinem Namen für unsere Rechnung einzuziehen.  Ein Widerruf kann durch uns erfolgen, wenn der Käufer seinen  Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht, nicht vollständig oder  nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn eine wesentliche  Vermögensverschlechterung beim Käufer eintritt. Nach Erlöschen der  Einzugsberechtigung ist der Käufer verpflichtet, auf erstes Anfordern  seine Schuldner zu benennen und uns alle zum Forderungseinzug  erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Übersteigen uns  sicherungshalber abgetretene Forderungen den Wert unserer Forderung um  mehr als 10 %, werden wir in Höhe des diese Grenze übersteigenden  Betrages die Forderung auf Verlangen freigeben.
10. Sachmängelansprüche und Beanstandungen
(1)Wenn Schadenersatz und  Sachmängelansprüche geltend gemacht werden, ist der Käufer verpflichtet,  uns zur Nachprüfung der beanstandeten Ware eine ausreichende Probe der  Ware zu übergeben und uns die Gelegenheit zur Probenentnahme zu geben.
(2)Grundsätzlich hat der Kunde im  Gewährleistungsfall die freie Wahl, welche gesetzlichen Rechte ergeltend  macht. Falls uns jedoch eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht  zumutbar ist, wird stattdessen die Ersatzlieferung vereinbart. Bei einer  nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur  geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
(3)Gewährleistungsansprüche verjähren zwei Jahre  nach Ablieferung der Ware, dies gilt nicht bei einem Mangel, den der  Verkäufer arglistig verschwiegen hat.
(4)Davon abweichend gilt für Unternehmer:  Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware.  Unternehmer müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen Mängel  schriftlich anzeigen, diese Frist beginnt für offensichtliche Mängel ab  Empfang der Ware, für alle anderen Mängel ab Feststellung des Mangels.  Zur Fristenwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unterlässt der  Unternehmer diese Anzeige, erlöschen die Mängelansprüche. Dies gilt  nicht bei Arglist des Verkäufers. Den Unternehmer trifft die Beweislast  für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen.
11. Haftungsbegrenzung
(1)Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse  aus unseren AGB-Regelungen und insbesondere aus den folgenden Absätzen  gelten nicht für Schäden wegen arglistigen Verhaltens sowie bei einer  Haftung fürgarantierte Beschaffenheitsmerkmale, Haftung nach dem  Produkthaftungsgesetz oder bei einer vorsätzlich oder fahrlässig  verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2)Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen  beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware  vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden.
(3)Bei fahrlässig verursachten Sach- und  Vermögensschäden haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen  Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei  Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
(4)Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder  beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer  Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Datenschutz / Bonitätsauskunft
(1) Kundendaten werden für Zwecke der  Vertragsabwicklung verarbeitet und gespeichert, das  Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird beachtet. Sofern ein finanzielles  Ausfallrisiko besteht, z.B. bei Kauf auf Rechnung, behalten wir uns das  Recht vor, eine Bonitätsauskunft einzuholen, soweit schutzwürdige  Interessen des Käufers nicht entgegenstehen. Wir übermitteln die  erforderlichen personenbezogenen Daten und verwenden die erhaltenen  Informationen zur statistischen Wahrscheinlichkeit eines  Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung,  Durchführung oder Beendigung des Vertrags. Die Regelungen des BDSG  werden beachtet. Wir arbeiten für die Bonitätsprüfung insbesondere mit  Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, und  teilen Ihnen auf Anfrage gerne mit, welches Unternehmen wir  gegebenenfalls für Ihre Bonitätsauskunft genutzt haben.
13. Widerrufsbelehrung
(1) Ab dem Zeitpunkt der Bestellbestätigung durch uns  gilt der vereinbarte Preis bis zur Lieferung, unabhängig davon, wie der  Marktpreis für Heizöl sich entwickelt und wann die Lieferung  stattfindet. Für Heizölverbraucherkunden gibt es kein gesetzliches  Widerrufsrecht (vgl. § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB).
(2) Falls jedoch aus Kulanzgründen von der Firma Beer ein Widerspruch  geduldet wird, werden Stornogebühren erhoben, welche bei der Firma Beer  erfragt werden können.
(Stand: 10/2022)
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